Die Folgen der geplanten Pflegereform in Haltern beschäftigen Arte-Clean-Geschäftsführer Karsten Kalinowski. Er und Pflegeberater Patrick Globert sprechen über Risiken für Alltagshilfen, Kunden und Arbeitsplätze.
Einkaufen, die Wohnung sauber halten, einen Angehörigen für ein paar Stunden entlasten: Solche Hilfen können darüber entscheiden, ob Pflege zu Hause gelingt. Bei der geplanten Neuordnung der Pflegeversicherung geht es auch darum, wer diese Unterstützung künftig anbieten und über welches Budget abrechnen kann.
Für Karsten Kalinowski ist das eine konkrete betriebliche Frage. Der Geschäftsführer des ambulanten Pflegedienstes Arte Clean in Haltern am See sieht den Hauswirtschafts- und Alltagsbetreuungsbereich seines Unternehmens gefährdet. „Ich bin schockiert“, sagt er im Interview.
Pflegereform in Haltern: Sorge um Kunden und Arbeitsplätze
Kalinowski befürchtet, Leistungen seines Betriebs künftig nicht mehr über das geplante Sozialraumbudget abrechnen zu können. Für diesen Fall nennt er mögliche Umsatzausfälle von rund 300.000 Euro. Er müsste dann nach seiner Einschätzung ungefähr elf Mitarbeitern kündigen. Etwa 200 Kunden könnten die betroffenen Leistungen nicht mehr von seinem Unternehmen erhalten und müssten einen anderen Anbieter suchen.
Kalinowski beschreibt damit mögliche Folgen für seinen Betrieb, falls die Reform wie vorgesehen umgesetzt wird.
Mit den wirtschaftlichen Bedingungen ambulanter Versorgung hatte sich Kalinowski bereits beim Wirtschaftsgespräch der Lokallust zur GKV-Reform beschäftigt. Dort ging es um die Krankenversicherung. Das aktuelle Interview behandelt dagegen die geplante Neuordnung der Pflegeversicherung.
Was sich beim Entlastungsbetrag ändern soll
Heute steht Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat zu. Er kann unter anderem für zugelassene Alltagshilfen und bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste sowie der Tages- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Der Regierungsentwurf sieht stattdessen ein Sozialraumbudget ab Pflegegrad 2 vor: bis zu 175 Euro monatlich, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren bis zu 300 Euro. Es soll auf anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag begrenzt werden. Bei Pflegegrad 1 soll der bisherige Entlastungsbetrag entfallen.
Die Bundesregierung begründet die Neuordnung mit einer stabileren Finanzierung und übersichtlicheren Leistungen. Sie will außerdem Prävention und die Begleitung pflegender Familien stärken.
Pflegeberater warnt vor Umstellungen
Patrick Globert, Inhaber der Allpacare Pflegeberatung in Dortmund, sieht im Interview vor allem Fragen bei der praktischen Umsetzung. Welche Anbieter dürfen welche Leistungen abrechnen? Und wie erfahren Pflegebedürftige und Angehörige, welche Möglichkeiten ihnen bleiben? Auch die geplanten Änderungen an der Pflegeberatung spricht er an.
Globert nennt zudem den Wegfall der Verhinderungspflege. Im Entwurf soll sie als eigenständiger Leistungsanspruch entfallen. Bisher darüber finanzierte Hilfen sollen jedoch teilweise über neue Budgets zugänglich bleiben. Die Neuordnung bedeutet deshalb nicht, dass jede Unterstützung bei Ausfall einer Pflegeperson ersatzlos gestrichen werden soll.
Was bereits gilt und wo es Beratung gibt
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September beschlossen. Die erste Beratung im Bundestag ist für den 5. November 2026 angekündigt. Die Änderungen sind damit noch kein geltendes Recht.
Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge lassen sich nach bisheriger Regelung bis Ende Juni des Folgejahres nutzen. Ob die Pflegereform daran etwas ändert, hängt vom endgültigen Gesetz ab. Über verbleibende Ansprüche und geltende Fristen informiert die Pflegekasse.
In Haltern bietet das Beratungs- und Infocenter Pflege kostenlose und trägerunabhängige Beratung an. Erreichbar ist es unter 02364 933 405 oder per E-Mail an [email protected].



