Die Stadt Haltern am See plant erneut eine umfassende Erhebung zum Hundebestand. Ziel ist es, nicht gemeldete Hunde zu erfassen und für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Hundehalter werden aufgefordert, ihre Tiere vorab anzumelden.
Die Stadt Haltern am See kündigt eine neue Überprüfung zum Hundebestand an. In den kommenden Monaten sollen alle Haushalte im Stadtgebiet befragt werden, um die ordnungsgemäße Anmeldung von Hunden sicherzustellen.
Hundebestand Haltern wird erneut erfasst
Wie die Stadt mitteilt, werde die Hundesteuer in vielen Kommunen erhoben, so auch in Haltern am See. Grundlage sei die Hundesteuersatzung. Aktuell beträgt die Steuer 96 Euro jährlich für den ersten Hund. Für weitere Hunde falle ein entsprechend höherer Betrag an.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass erfahrungsgemäß nicht alle Hunde angemeldet seien. Um die Steuergerechtigkeit zu gewährleisten, werde deshalb erneut eine flächendeckende Erhebung zum Hundebestand durchgeführt. Eine vergleichbare Maßnahme habe zuletzt im Jahr 2016 stattgefunden.
Anmeldung vor Beginn empfohlen
Die Stadt appelliert an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Tiere rechtzeitig anzumelden, sofern dies noch nicht geschehen ist. Die Anmeldung zur Hundesteuer ist online über das Serviceportal der Stadt möglich. Alternativ können Halterinnen und Halter sich per E Mail oder telefonisch an das Steueramt wenden.
Wie die Anmeldung funktioniert, zeigt unser Serviceartikel: Hund anmelden in Haltern am See.
Beauftragtes Unternehmen führt Befragung durch
Für die Erhebung wird ein externes Unternehmen eingesetzt. Dessen Mitarbeitende können sich durch eine offizielle Legitimation der Stadt ausweisen. Sie werden im gesamten Stadtgebiet unterwegs sein und Haushalte zum vorhandenen Hundebestand befragen.
Nach Angaben der Stadt werden Wohnungen dabei nicht betreten. Zudem würden keine Steuern oder Gebühren an der Haustür erhoben.
Bußgelder bei Verstößen möglich
Sollten im Rahmen der Erhebung nicht angemeldete Hunde festgestellt werden, drohen Konsequenzen. In solchen Fällen könne die Steuer rückwirkend festgesetzt werden. Zusätzlich sei ein Bußgeld möglich, das je nach Einzelfall und Höhe der hinterzogenen Steuer bis zu 10.000 Euro betragen könne.
Mit der Maßnahme will die Stadt sicherstellen, dass alle Hundehalter gleichermaßen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben beitragen.

