Neue Informationen über Grundstücksverhandlungen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der RAG zur ehemaligen Zechenfläche „Haltern 1/2“ in der Haard haben die Diskussion um den geplanten Bau einer Maßregelvollzugsklinik neu entfacht. Vor dem Hintergrund möglicher konkreter Bauabsichten hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Haltern am See einen Antrag gestellt.
Klage soll geprüft werden
Die CDU fordert den Bürgermeister auf, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen. Ziel ist es, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu einer erneuten Überprüfung des Standorts aufzufordern. Sollte das Land diesem Anliegen nicht nachkommen, soll die Verwaltung die Möglichkeit einer Klage gegen den Bau der Einrichtung auf Halterner Stadtgebiet prüfen.
CDU hält die Fläche „Haltern 1/2“ für ungeeignet
Grundsätzlich unterstützt die CDU die Unterbringung von Straftätern im Maßregelvollzug und erkennt den Bedarf an zusätzlichen Plätzen an. Auch ein Standort in Haltern am See wird nicht pauschal abgelehnt. Die Fläche „Haltern 1/2“ wird jedoch weiterhin als ungeeignet angesehen.
Bereits das Standortauswahlverfahren in den Jahren 2012 und 2013 wies nach Auffassung der CDU erhebliche Mängel auf. Trotz eines klaren Kriterienkatalogs sprachen damals keine sachlichen Gründe für die Flächen in Haltern, während besser geeignete Alternativen aus fragwürdigen Gründen ausgeschlossen wurden. Dies nährt den Verdacht einer politisch motivierten Entscheidung, die von späteren Landesregierungen unverändert übernommen wurde.
Neubewertung des Standortes wird angestrebt
Angesichts der veränderten Grundstücksmarktlage und der aktuellen Kaufverhandlungen hält die CDU eine Neubewertung des Standorts für zwingend erforderlich – im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Halterns, des Vertrauens in staatliche Entscheidungen und einer bestmöglichen Unterbringung der Maßregelvollzugspatienten.
