Wer Grundwasser aus einem eigenen Brunnen fördert, darf es nicht automatisch zum Trinken, Kochen oder Duschen verwenden. Das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen weist auf unterschiedliche Anforderungen für Brauchwasser- und Trinkwasserbrunnen hin.
Brauchwasser eignet sich für Garten und Toilette
Viele Haushalte nutzen Brunnenwasser zur Bewässerung des Gartens. Auch Teiche oder gechlorte Schwimmbecken lassen sich damit füllen. Vor dem Baden sollte jedoch die Wasserqualität geprüft werden.
Nach Angaben von Ärztin Behan Zorlu vom Gesundheitsamt könne Brauchwasser ebenfalls für die Toilettenspülung verwendet werden. Zwischen der Brauchwasserinstallation und der Trinkwasserinstallation dürfe allerdings keine Verbindung bestehen. Eine Vermischung beider Wassersysteme sei nicht zulässig.
Brunnen müssen angezeigt werden
Unabhängig von der geplanten Nutzung müssen Eigentümer den Bau eines Brunnens bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen anzeigen. Trinkwasserbrunnen müssen zusätzlich beim Gesundheitsamt gemeldet werden.
Ein Brunnen müsse fachgerecht gebaut werden, erklärt Zorlu. Andernfalls könnten Schadstoffe oder Krankheitserreger in das Grundwasser gelangen.
Strenge Vorgaben für Trinkwasserbrunnen
Als Trinkwasser gilt nicht nur Wasser, das Menschen trinken. Auch Wasser zum Kochen, Duschen oder Spülen fällt unter die Trinkwasserverordnung. Dies betreffe grundsätzlich Wasser, das mit Lebensmitteln oder dem menschlichen Körper in Kontakt komme, so Zorlu.
Trinkwasser müsse deshalb regelmäßig durch ein akkreditiertes Labor untersucht werden. Die Ergebnisse seien dem Gesundheitsamt zu übermitteln. Im Kreis Recklinghausen gebe es rund 1900 Trinkwasserbrunnen.
Eine Übersicht zugelassener Labore stellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen unter www.lanuk.nrw.de bereit. Bei mobilen Angeboten sollten Nutzer vorab prüfen, ob das jeweilige Labor akkreditiert sei.
Auch die Entnahme der Wasserprobe müsse den Vorgaben entsprechen. Eine ausgespülte Mineralwasser- oder Softdrinkflasche eigne sich dafür nicht, da Rückstände das Ergebnis verfälschen könnten.
Untersuchung kann auch bei Brauchwasser sinnvoll sein
Für Brauchwasser besteht keine regelmäßige Untersuchungspflicht. Eine Prüfung könne dennoch sinnvoll sein, wenn das Wasser für Pools, Außenduschen oder zur Bewässerung von Nutzpflanzen verwendet werde.
Bei Pflanzen, die später roh gegessen werden, könnten mikrobiologische Verunreinigungen aus dem Wasser auf die Lebensmittel gelangen. Eine Belastung sei nicht immer sichtbar oder am Geruch erkennbar und könne unter anderem Magen-Darm-Beschwerden verursachen.

