Der Sport in Haltern soll zusätzliche Räume bekommen. Im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur ging es um eine neue Dreifach-Sporthalle und um die geplante Aufwertung der Sportanlage Hullern.
Auf dem Gelände der ehemaligen Erich-Kästner-Schule soll eine neue Dreifach-Sporthalle entstehen. Sie würde nach ihrer Fertigstellung sowohl dem Schulsport als auch dem Vereinssport zur Verfügung stehen. Besonders das Hans-Böckler-Berufskolleg soll von der unmittelbaren Nähe der Halle zum Schulgebäude profitieren.
Dreifach-Sporthalle soll Vereinen zusätzliche Zeiten bringen
Nach der schulischen Nutzung durch das Hans-Böckler-Berufskolleg könnten weitere Hallenzeiten für Sportvereine frei werden. Grundlage für die mögliche Umsetzung ist ein Beschluss des Kreistages vom 15. Juni 2026. Darin ist der Neubau einer Dreifach-Sporthalle für das Berufskolleg in Haltern aus Investitionsmitteln des Infrastrukturgesetzes NRW vorgesehen.
Damit ist die Halle Teil eines größeren Infrastrukturpakets. Für Vereine ist vor allem entscheidend, ob nach dem Schulbetrieb verlässliche Zeitfenster entstehen. Genau diese zusätzlichen Zeiten nennt die Stadt als erwarteten Effekt des Projekts.
Der Ausschuss nahm damit zwei unterschiedliche Wege der Sportentwicklung in den Blick: Bei der Dreifach-Sporthalle geht es um ein Kreisprojekt für das Berufskolleg und spätere Hallenkapazitäten. In Hullern hängt die Umsetzung dagegen vom Förderverfahren für kommunale Sportstätten ab.
Sportanlage Hullern: Förderanträge werden weiter geprüft
Auch die Sportanlage Hullern bleibt auf der Tagesordnung. Die Stadt hatte für das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ eine Interessenbekundung eingereicht. Der Rat hatte diesen Schritt am 11. Dezember 2025 beschlossen; der Fördergeber bewertete die Interessenbekundung am 24. April 2026 positiv.
- Geplant ist: Umwandlung des Naturrasenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz
- Ebenfalls vorgesehen: Umbau der Tennenlaufbahn zu einer Tartanbahn
- Barrierefreiheit: barrierefreier Zugang zum Kabinengebäude
- Status: Ein Zuwendungsbescheid liegt der Stadt bislang nicht vor
Nach aktuellem Stand prüft der Fördergeber die eingereichten Anträge weiter. Erst mit einem Zuwendungsbescheid wäre klar, ob und in welchem Umfang die Stadt die geplanten Arbeiten an der Anlage umsetzen kann.

