StartStadt HalternNeue Genehmigung für mobilitätseingeschränkte Menschen in Haltern

Neue Genehmigung für mobilitätseingeschränkte Menschen in Haltern

Ab sofort können bewegungseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger eine Genehmigung erhalten, um die Fußgängerzone in Haltern am See auch tagsüber mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren. Damit soll ihre Selbstständigkeit im Alltag verbessert werden.

Wichtige Fakten:

  • Was? Genehmigung zur Befahrung der Fußgängerzone für mobilitätseingeschränkte Personen
  • Wann? Ab sofort
  • Wo? Haltern am See
  • Wer? Personen mit dauerhaft eingeschränkter Gehfähigkeit
  • Voraussetzungen? Ärztliche Bescheinigung und Wohnsitz in Haltern am See
  • Kontakt? Ordnungsamt, Marion Sado, Tel. 933 172, marion.sado@haltern.de

Erleichterung für den Alltag

Bürgerinnen und Bürger, die dauerhaft auf Elektromobile, Therapieräder, Dreiräder oder Krankenfahrstühle angewiesen sind, können ab sofort eine Genehmigung erhalten, um sich einfacher in der Fußgängerzone zu bewegen. Damit soll es ihnen erleichtert werden, Einkäufe zu erledigen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

„Wir freuen uns sehr, diese neue Möglichkeit bieten zu können. Es ist uns wichtig, dass jeder in unserer Stadt – unabhängig von seiner Mobilität – die Chance hat, am Alltag und am sozialen Leben teilzuhaben“, betont Bürgermeister Andreas Stegemann. Er unterstützte die schnelle Umsetzung dieser Regelung, nachdem der Seniorenbeirat das Anliegen an die Verwaltung herangetragen hatte.

Beantragung und Nutzung

Die Genehmigung wird erteilt, wenn eine dauerhaft eingeschränkte Gehfähigkeit nachgewiesen wird. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine Gehstrecke von höchstens 100 Metern nicht allein bewältigt werden kann. Außerdem muss der Haupt- oder Nebenwohnsitz in Haltern am See liegen.

Erlaubt sind folgende Fortbewegungsmittel:

  • Dreirädrige Fahrräder
  • Therapieräder
  • E-Scooter
  • Krankenfahrstühle (nicht von § 24 Abs. 2 StVO erfasst)

Falls eine andere Art der Fortbewegung benötigt wird, kann die Zulässigkeit im Einzelfall mit dem Ordnungsamt abgestimmt werden. Alle Fahrzeuge dürfen die Fußgängerzone nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten.

„Wir hoffen, dass diese Neuerung den Alltag für viele Menschen in Haltern am See deutlich erleichtert und sie wieder mehr Unabhängigkeit gewinnen“

Bürgermeister Andreas Stegemann.

Weitere Informationen und Kontakt

Die Beantragung erfolgt beim Ordnungsamt unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Interessierte können sich direkt an Marion Sado im Zimmer E.06 wenden.

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