Mit neuen Bodenpiktogrammen erinnert die Stadt Haltern am See ab sofort daran, dass Rad- und E-Scooterfahren in der Innenstadt tagsüber verboten ist. Die Maßnahme soll die Sicherheit erhöhen und die bestehende Regelung sichtbarer machen. Ausnahmen gelten weiterhin für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
- Was: Acht neue Bodenpiktogramme zur Erinnerung an das Fahrverbot
- Wann: Seit dem 25. August 2025, täglich gültig von 9 bis 19 Uhr
- Wo: Zugänge zur Fußgängerzone, Haltern am See
- Wer: Stadt Haltern am See, Ordnungsamt, Bürgermeister Andreas Stegemann
- Warum: Mehr Aufmerksamkeit für bestehendes Verbot, mehr Sicherheit
- Ausnahme: Genehmigung bei ärztlichem Nachweis für Elektromobile u. Ä.
- Kontakt: Stadt Haltern am See, Ordnungsamt
Deutliche Hinweise am Boden sollen Regelverstöße eindämmen
Die Stadt Haltern am See hat an acht zentralen Zugangspunkten zur Innenstadt neue Bodenpiktogramme angebracht. Diese sollen Passantinnen und Passanten deutlicher darauf hinweisen, dass das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern oder E-Scootern zwischen 9 und 19 Uhr nicht erlaubt ist. Die Maßnahme geht auf zahlreiche Hinweise aus der Bürgerschaft zurück, die sich mehr Sichtbarkeit der Regelung gewünscht hatten. Bürgermeister Andreas Stegemann griff das Anliegen in seiner Bürgersprechstunde auf und setzte sich für die Umsetzung ein.
Sicherheit und Rücksicht stehen im Fokus
Gerade zu Stoßzeiten ist die Innenstadt stark frequentiert, sodass fahrende Fahrräder oder E-Scooter eine erhöhte Unfallgefahr darstellen. „Wir hoffen, so die Aufmerksamkeit zu steigern und appellieren noch einmal daran, dass sich alle an die Regeln halten“, erklärt Holger Korf vom Ordnungsamt. Die neuen Piktogramme ergänzen die bereits vorhandenen Schilder und sollen zunächst dauerhaft bestehen bleiben – zumindest bis sie durch Witterung oder Abnutzung unkenntlich werden. Danach will die Stadt evaluieren, ob sich die Maßnahme bewährt hat.
Ausnahmen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Für Personen, die dauerhaft auf Elektromobile, Therapieräder oder Krankenfahrstühle angewiesen sind, gibt es auch weiterhin eine Ausnahmegenehmigung. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass eine Gehstrecke von mehr als 100 Metern nicht allein bewältigt werden kann. Zusätzlich muss der Wohnsitz – Haupt- oder Nebenwohnsitz – in Haltern am See liegen. Die Genehmigung erlaubt das Befahren der Fußgängerzone mit Schrittgeschwindigkeit.


