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Freitag, Februar 13, 2026
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Kinder- und Jugendarbeit in Haltern am See langfristig gesichert

Finanzielle Planungssicherheit: Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See

Die Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See erhält auch in den kommenden Jahren finanzielle Planungssicherheit. Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 wurde das „Bündnis für die Kinder- und Jugendarbeit“ erneut geschlossen.

Insgesamt rund 65.000 Euro für Kinder- und Jugendarbeit

Bürgermeister Andreas Stegemann unterzeichnete die Vereinbarung gemeinsam mit Patrick Dülge und Karolin Wengerek stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit (AG 78 SGB VIII). Damit bekennt sich die Stadt weiterhin klar zur Förderung von Kindern und Jugendlichen. Insgesamt stehen der Kinder- und Jugendarbeit jährlich rund 65.000 Euro zur Verfügung. „Kinder und Jugendliche brauchen verlässliche Strukturen, Räume zur Entfaltung und engagierte Begleiterinnen und Begleiter“, betont Bürgermeister Andreas Stegemann: „Mit dem erneuerten Bündnis setzen wir ein klares Zeichen: Die Kinder- und Jugendarbeit in Haltern am See ist uns wichtig, und wir übernehmen Verantwortung, indem wir auch in finanziell herausfordernden Zeiten für Planungssicherheit sorgen.“

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Schwerpunkt Kinder- und Jugendfreizeiten

37.000 Euro fließen in die Förderung nach den städtischen Richtlinien für Kinder- und Jugendarbeit. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung von Kinder- und Jugendfreizeiten, für die allein 15.000 Euro vorgesehen sind. Die restlichen Mittel werden unter anderem für Materialien in der Kinder- und Jugendarbeit, für Ferienspiele, für Schulungen von Jugendgruppenleiterinnen und -leitern, für Bildungsangebote, zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements sowie für innovative und zukunftsweisende Projekte eingesetzt. Darüber hinaus werden Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit unterstützt. Die katholische Kirche, die evangelische Kirche sowie das Rockbüro Haltern e.V. erhalten gemeinsam 15.700 Euro. Die Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit wird zusätzlich mit 2.022 Euro gefördert.

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