In Nordrhein-Westfalen mehren sich Fälle der Geflügelpest, betroffen sind vor allem Wildvögel. Für den Kreis Recklinghausen und die Stadt Herne gilt derzeit keine Stallpflicht, dennoch empfiehlt das Veterinäramt Vorbereitungen. Geflügelhalter in Haltern am See sollten Futter- und Wasserstellen sichern, Aufstallmöglichkeiten prüfen und Meldepflichten beachten.
Aktuelle Lage in NRW und im Kreis
In den vergangenen Wochen sind vermehrt Geflügelpestfälle aufgetreten, zuletzt auch in Nordrhein-Westfalen. Betroffen sind Wildvögel wie Enten, Wildgänse, Kraniche, Schwäne sowie Greifvögel. Singvögel wie Amseln und Meisen sowie Tauben werden aktuell im Monitoring nicht erfasst. Auch erste Fälle in Geflügelbetrieben wurden registriert. Für den Kreis Recklinghausen und die Stadt Herne gilt derzeit keine Stallpflicht.
Hinweis des Veterinäramts
„Geflügelhalter sollten sich trotzdem Gedanken darüber machen, wie sie ihre Tiere bei einer möglichen Stallpflicht unterbringen können“, sagt Almut Kolitz vom Kreis-Veterinäramt. „Gehäufte Funde toter Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel, sollten uns gemeldet werden.“
Prävention: Füttern und Tränken richtig sichern
Um Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel zu vermeiden, sollten Halter ihr Geflügel nicht an für Wildvögel zugänglichen Stellen füttern. Futterstellen und Tränken sind so zu sichern, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Für das Tränken ist Leitungswasser zu verwenden, Oberflächenwasser ist zu vermeiden.
Aufstallung: Jetzt Möglichkeiten prüfen
Auf der Internetseite des Kreises (www.kreis-re.de/tierseuchen) steht eine Checkliste bereit, mit der Geflügelhalter selbst prüfen können, ob die tierseuchenrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Im Falle eines Ausbruchs in der Region kann es erforderlich sein, Geflügel in geschlossenen Ställen oder in Schutzvorrichtungen zu halten, die nach oben dicht abgedeckt und seitlich wildvogeldicht sind. Halter in Haltern am See sollten sich frühzeitig um entsprechende Aufstallmöglichkeiten kümmern.
Meldepflicht: Alle Haltungen anzeigen
Alle Geflügelhaltungen sind meldepflichtig, unabhängig von der Anzahl der Tiere. Neben Schweinen, Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen ist auch die Haltung von Geflügel sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW anzuzeigen. Das betrifft Hühner, Puten, Enten, Gänse, Tauben und sonstiges Geflügel.
Unterlagen und Kontakt
Ein Merkblatt des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Nordrhein-Westfalen (LAVE) mit Maßnahmen zur Biosicherheit für Hobbybestände ist unter www.lave.nrw.de abrufbar (Themen → Tiere → Tiergesundheit → Tierseuchen → Geflügelpest).
Die Anmeldeunterlagen für die Tierseuchenkasse finden sich unter www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/.
Für eine zeitgleiche Aktualisierung der Kreisdatenbank bittet das Veterinäramt um Übersendung einer Kopie der Anmeldung an fd39@kreis-re.de oder per Fax an 02361/532227.
Was Halter in Haltern am See jetzt konkret tun können
- Futter- und Wasserstellen wildvogeldicht anlegen und regelmäßig reinigen.
- Bestandsdaten und Meldeunterlagen prüfen und gegebenenfalls nachmelden.
- Aufstallmöglichkeiten für den Ernstfall planen und Material bereitlegen.
- Totfunde von Wasser- und Greifvögeln dem Veterinäramt melden.
- Checkliste des Kreises nutzen und Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen.


