In Haltern am See und den weiteren Städten des Kreises Recklinghausen laufen die Vorbereitungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 auf Hochtouren.
Durch die Auflösung des Bundestages wurde die Wahl vorgezogen, wodurch sich auch wichtige Fristen geändert haben. Die Wahlvorschläge der Direktkandidatinnen und -kandidaten müssen spätestens bis zum
20. Januar 2025 um 18 Uhr beim zuständigen Kreiswahlleiter eingereicht werden. Darauf weist Kreisdirektor Dominik Schad hin.
Zuständigkeit und Wahlkreise
Dominik Schad, als Kreiswahlleiter verantwortlich, koordinierte die Bundestagswahl in den Wahlkreisen 120 – Recklinghausen I (Castrop-Rauxel, Recklinghausen, Waltrop) und 121 – Recklinghausen II (Datteln, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick). Dorsten und Gladbeck sind Teil des Wahlkreises 124 – Bottrop, Recklinghausen III , der unter die Zuständigkeit des Kreiswahlleiters in Bottrop fällt.
Einreichung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von politischen Parteien sowie von Einzelkandidaten, Einzelkandidaten oder Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden. Dabei ist es wichtig, die Unterlagen form- und fristgerecht im Original beim Kreiswahlleiter abzugeben. Die Einreichung muss bis spätestens 20. Januar um 18 Uhr erfolgen, da verspätet eingereichte Unterlagen nicht berücksichtigt werden können. Um mögliche Fehler, die die Gültigkeit der Vorschläge beeinträchtigen könnten, rechtzeitig zu beheben, wird eine zukünftige Einreichung empfohlen.
Weitere Informationen und Kontakt
Ausführliche Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen bietet die Internetseite des Kreises Recklinghausen unter www.kreis-re.de/wahlen . Dort ist auch die vollständige Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen einsehbar, die alle wichtigen Details zum Verfahren enthält.
Für Rückfragen steht das Wahlamt des Kreises Recklinghausen zur Verfügung:
- E – Mail : wahlen@kreis-re.de
- Telefon: 02361/53-3093, -3081 oder -4004.