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Montag, Januar 19, 2026
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Betreuungsbehörde berät ab 13. März im St. Sixtus-Hospital in Haltern am See

Neues Beratungsangebot des Kreises Recklinghausen gestartet. Die Betreuungsbehörde des Kreises Recklinghausen bietet ab Donnerstag, 13. März, eine regelmäßige Beratung am St. Sixtus-Hospital in Haltern am See an.

Bürgerinnen und Bürger erhalten dort Unterstützung zu Themen wie Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht – ganz ohne vorherige Terminvereinbarung.

Beratung alle 14 Tage – unkompliziert und wohnortnah

Das Angebot findet alle 14 Tage Donnerstage von 14 bis 17 Uhr in den ungeraden Kalenderwochen statt. Mitarbeitende der Betreuungsbehörde stehen für Fragen zur Verfügung, insbesondere für betreuende oder bevollmächtigte Personen, die oft vor komplexen Entscheidungen stehen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Unterschriften für Vorsorgevollmachten öffentlich beglaubigen zu lassen. „Uns ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger uns schnell und unkompliziert erreichen können. „Darum freuen wir uns sehr, dass das St. Sixtus-Hospital uns ab sofort Räume zur Verfügung stellt, damit wir auch in Haltern am See vor Ort sein können“, sagt Luana Wichert von der Betreuungsbehörde des Kreises.

Das Beratungsbüro befindet sich direkt neben dem Altbau-Eingang des Sixtus-Hospitals, Gartenstraße 2, bei KKRN-aktiv.

Erweiterung des Beratungsangebots im Kreis Recklinghausen

Mit diesem neuen Standort erweitert die Betreuungsbehörde ihr bestehendes Angebot. Bereits jetzt gibt es Beratungen im Kreishaus Recklinghausen sowie alle 14 Tage in Datteln . Weitere Termine im Kreishaus können individuell vereinbart werden.

Ansprechpartnerin ist Luana Wichert, erreichbar per E-Mail an l.wichert@kreis-re.de oder telefonisch unter 02361/53 3323.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Kreisverwaltung:
👉 www.kreis-re.de/betreuungsstelle

Zuständigkeit der Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Recklinghausen ist für die Städte Datteln, Haltern am See, Oer-Erkenschwick und Waltrop zuständig. Alle anderen Städte im Kreis verfügen über eigene Betreuungsstellen, die über die jeweilige Stadtverwaltung erreichbar sind.

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