Bei Nebel und schlechter Sicht kann das Automatiklicht moderner Fahrzeuge zur Gefahr werden. Die Polizei weist darauf hin, dass bei vielen Autos trotz eingeschaltetem Tagfahrlicht kein Rücklicht aktiv ist. Verkehrsteilnehmende werden dadurch von hinten oft zu spät erkannt.
Warum Fahrzeuge bei Nebel oft ohne Rücklicht unterwegs sind
Viele moderne Fahrzeuge verfügen über eine automatische Lichtsteuerung. Diese arbeitet mit einem Helligkeitssensor und misst lediglich, wie hell die Umgebung ist.
- Nebel schränkt die Sicht ein, lässt aber oft noch ausreichend Tageslicht durch.
- Die Lichtautomatik erkennt deshalb keinen Bedarf für Abblendlicht.
- Stattdessen schaltet sie nur das Tagfahrlicht ein.
- Beim Tagfahrlicht bleibt das Rücklicht in der Regel ausgeschaltet.
- Für Fahrerinnen und Fahrer wirkt es so, als sei das Licht eingeschaltet.
- Tatsächlich ist das Fahrzeug von hinten schlechter sichtbar.
- Erst beim manuellen Einschalten des Abblendlichts leuchten auch die Rücklichter.

Die Infografik zeigt die wichtigsten Regeln beim Fahren im Nebel. Besonders wichtig ist das manuelle Einschalten des Abblendlichts, damit auch das Rücklicht aktiv ist.
Abblendlicht sorgt dafür, dass Fahrzeuge rechtzeitig erkannt werden. Fernlicht verschlechtert bei Nebel die Sicht. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei einer Sichtweite von unter 50 Metern eingeschaltet werden.
Gefahr auf Autobahnen, Landstraßen und im Stadtverkehr
Nach Angaben der Polizei kommt es bei den aktuellen Nebel- und Sichtverhältnissen immer wieder zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Betroffen sind Autobahnen, Landstraßen und auch der innerstädtische Verkehr. Fahrzeuge ohne eingeschaltetes Rücklicht werden oft erst sehr spät erkannt. Das erhöht das Risiko für Auffahrunfälle.
Polizei rät zum manuellen Einschalten des Abblendlichts
Die Polizei empfiehlt, bei Nebel das Abblendlicht manuell einzuschalten. Nur so sind sowohl Frontscheinwerfer als auch Rückleuchten aktiv. „So erhöhen Sie Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden“, heißt es in der Mitteilung.
