Schnelle Hilfe für Sozialhilfeempfänger in Notlagen soll im Kreis Recklinghausen künftig unkomplizierter möglich sein. In akuten Situationen setzt der Kreis auf eine neue Bezahlkarte. Die sogenannte SocialCard ersetzt die bisherige Ausgabe von Barschecks.
Die reguläre monatliche Zahlung der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII erfolgt weiterhin per Überweisung auf das jeweilige Konto. Die SocialCard kommt ausschließlich dann zum Einsatz, wenn kurzfristig Unterstützung notwendig ist.
Unterstützung bei plötzlichen Engpässen
„Die Ad-hoc-Zahlungen können zum Beispiel dann notwendig werden, wenn jemand, der Sozialhilfe empfängt, sein Portemonnaie verloren hat und deshalb keine Lebensmittel mehr kaufen kann“, erklärt Patrick Hundt, Fachbereichsleiter Soziales beim Kreis Recklinghausen.
Bislang wurden solche Notlagen häufig über Barschecks geregelt. Diese Möglichkeit fällt jedoch weg, da einige Banken die Scheckabwicklung deutschlandweit zum Jahresende einstellen. „Darum hat die Kreisverwaltung eine gute Alternative geschaffen, die sowohl für die Nutzer als auch für die Verwaltung praktikabel ist“, so Hundt.
Bargeld abheben oder direkt bezahlen
Die SocialCard funktioniert wie eine herkömmliche Visa-Karte. Mit ihr kann Geld an Automaten abgehoben oder direkt in den meisten Geschäften bezahlt werden. Ein zusätzlicher Gang zur Bankfiliale, um einen Scheck einzulösen, ist damit nicht mehr notwendig.
Das Geld wird von der jeweiligen Kommune direkt auf die Karte geladen und steht sofort zur Verfügung. Möglich macht das eine neu eingeführte gemeinsame Software, die von allen Sozialämtern im Kreis Recklinghausen genutzt werden kann.
Einsatz auch in Haltern am See ab Januar
Ab dem 1. Januar ist die SocialCard in allen Städten des Kreises einsatzbereit, damit auch in Haltern am See. Ziel ist es, Sozialhilfeempfängern in akuten Situationen schnell und verlässlich helfen zu können.


