Im Klimafonds der Stadt Haltern am See stehen noch rund 10.000 Euro für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel bereit. Damit ist bislang etwa die Hälfte des diesjährigen Förderbudgets ausgeschöpft. Anträge können weiterhin gestellt werden.
Insgesamt umfasst der Fördertopf für das Jahr 2026 eine Summe von 20.000 Euro. Mit dem Klimafonds bündelt die Stadt verschiedene Fördermöglichkeiten in einer gemeinsamen Richtlinie. Abhängig von der geplanten Anschaffung oder Maßnahme sind Zuschüsse zwischen 100 und 500 Euro möglich.
Zuschüsse für Lastenräder, Heizungsventile und Balkonkraftwerke
Gefördert werden unter anderem Lastenräder und Fahrradanhänger mit einem Zuschuss von bis zu 500 Euro. Für digitale Heizungsventile können Antragsteller bis zu 200 Euro erhalten. Der Kauf eines Stecker-Solargerätes, häufig auch als Balkonkraftwerk bezeichnet, wird mit 100 Euro unterstützt.
Auch der Austausch eines alten Kühlgerätes kann mit einem Zuschuss von 100 Euro gefördert werden. Das Programm ist als Anreizförderung gedacht. Die vollständige Finanzierung einer Anschaffung oder Maßnahme ist nicht vorgesehen.
Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden
Wer eine Förderung erhalten möchte, muss den Antrag unbedingt vor dem Kauf oder der Umsetzung der Maßnahme stellen. Bereits angeschaffte Gegenstände können nachträglich nicht mehr bezuschusst werden.
Antragsberechtigt sind Bürger mit Wohnsitz in Haltern am See. Grundsätzlich ist pro Haushalt höchstens ein Förderantrag möglich.
Eine Ausnahme gilt für Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Wohngeld sowie für Menschen mit Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Sie können bis zu zwei Anträge für ihren Haushalt stellen. Für den zweiten Antrag muss ein entsprechender Nachweis eingereicht werden.
Antragstellung über das Serviceportal
Die Anträge können digital über das Serviceportal der Stadt Haltern am See gestellt werden. Eine Förderung ist möglich, solange noch Haushaltsmittel vorhanden sind und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden.
Weitere Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen und zur Antragstellung gibt es unter www.haltern.de/foerderung.
