StartLokalesDie erste Hälfte der Hundesteuer in Haltern am See ist fällig

Die erste Hälfte der Hundesteuer in Haltern am See ist fällig

Hundesteuer in Haltern: Erste Zahlung zum 15. Februar fällig

Die erste Hälfte der Hundesteuer in Haltern am See ist zum 15. Februar 2025 fällig. Wer nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss, wie die Verwaltung mitteilt, die Zahlung rechtzeitig veranlassen, um Mahnungen zu vermeiden. Die zweite Hälfte ist am 15. August 2025 fällig.

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Anzahl der gemeldeten Hunde in Haltern

Im Jahr 2024 waren in Haltern 3.418 Hunde registriert. Die Anzahl der angemeldeten Hunde zeigt, wie viele Halterinnen und Halter in der Stadt Verantwortung für ihre Vierbeiner übernehmen.

Hundesteuer in Haltern: Kosten im Überblick

Die Hundesteuer in Haltern am See beträgt:

  • 96 Euro pro Jahr für einen Hund
  • 108 Euro pro Jahr und Hund bei zwei gehaltenen Hunden
  • 120 Euro pro Jahr und Hund ab drei gehaltenen Hunden

Seit 2020 gab es keine Erhöhung der Hundesteuer. Damit bleibt Haltern am See weiterhin auf einem stabilen Beitragsniveau.

Dauerhafte Hundesteuerbescheide seit 2020

Seit 2020 sind die Hundesteuerbescheide in Haltern dauerhaft gültig und gelten über das jeweilige Kalenderjahr hinaus. Ein neuer Bescheid werde, so heißt es, nur dann erlassen, wenn es inhaltliche Änderungen gibt. Diese Regelung spare nicht nur Verwaltungskosten, sondern reduziere auch den Papierverbrauch und damit wertvolle Ressourcen.

Zahlung der Hundesteuer: Wichtige Fristen

Die erste Hälfte der Hundesteuer ist am 15. Februar fällig, die zweite am 15. August. Der Teilbetrag für einen Hund liegt bei 48 Euro.

Wer nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss die Überweisung eigenständig veranlassen. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, wird die Stadtkasse Haltern am See eine Mahnung versenden.

Kontakt bei Fragen zur Hundesteuer

Bei Fragen zum Hundesteuerbescheid steht das Steueramt der Stadt Haltern am See zur Verfügung. Ansprechpartner ist Iramis Zeinalov, erreichbar unter Telefon: 02364 933 143.

Hundesteuer-Befreiung in NRW: Wer ist ausgenommen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer in NRW von der Hundesteuer befreit werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Personen mit einer Schwerbehinderung
  • Hundehalterinnen und Hundehalter, die Sozialleistungen erhalten
  • Jagdhunde, die nachweislich zur Jagd genutzt werden

Weitere Informationen zur Hundesteuer in Haltern gibt es auf der Website der Stadtverwaltung oder direkt beim Steueramt.

Warum gibt es die Hundesteuer?

Die Hundesteuer dient mehreren Zwecken: Zum einen soll sie dazu beitragen, die Anzahl der gehaltenen Hunde in der Stadt zu regulieren. Zum anderen werden die Einnahmen aus der Steuer für kommunale Aufgaben wie die Reinigung von Gehwegen und Grünflächen sowie den Erhalt von Hundewiesen genutzt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Stadt sauber und lebenswert für alle Bürgerinnen und Bürger bleibt.

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