Wer in Haltern am See einen Wohnberechtigungsschein benötigt, kann den Antrag vollständig online stellen. Die Stadt weist darauf hin, dass dadurch persönliche Vorsprachen und zusätzliche Wege vermieden werden können.
Immer wieder würden Bürgerinnen und Bürger persönlich bei der Stadt vorsprechen, weil sie davon ausgingen, einen Wohnberechtigungsschein unmittelbar vor Ort zu erhalten. Nach Angaben der Stadt sei dies jedoch nicht möglich, da die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins, kurz WBS, ein Antragsverfahren voraussetze.
Auch die Annahme, die Stadt Haltern am See vergebe selbst Sozialwohnungen, treffe nicht zu.
Antrag über die städtische Homepage
Die Stadt empfiehlt, den Wohnberechtigungsschein vorrangig online über die städtische Homepage zu beantragen. Das entsprechende Verfahren ist unter www.haltern.de/wbs erreichbar.
Auch Beratungsstellen, die Bürgerinnen und Bürger zum Thema Wohnberechtigungsschein informieren oder an die Verwaltung verweisen, bittet die Stadt darum, auf die digitale Antragstellung hinzuweisen. Dadurch solle der Zugang zum Verfahren erleichtert und die Bearbeitung effizienter gestaltet werden.
Nachweise direkt hochladen
Der Antrag kann vollständig online ausgefüllt und eingereicht werden. Persönliche Vorsprachen sowie zusätzliche Wege zur Verwaltung seien dadurch in vielen Fällen nicht erforderlich.
Benötigte Nachweise können direkt während des Antragsverfahrens hochgeladen werden. Damit entfalle vielfach das Anfertigen von Kopien oder das spätere Nachreichen einzelner Unterlagen.
Die Informationen auf der Internetseite könnten zudem mithilfe gängiger Übersetzungstools in verschiedene Sprachen übertragen werden. Nach Angaben der Stadt solle dies insbesondere Menschen unterstützen, die Schwierigkeiten mit deutschsprachigen Verwaltungsinformationen haben.

