StartNachrichtenPolitikCDU Haltern stellt Anträge zu Bauturbo, Stellplätzen und Bundesflaggen

CDU Haltern stellt Anträge zu Bauturbo, Stellplätzen und Bundesflaggen

Die CDU-Fraktion in Haltern am See hat zwei Anträge für die nächste Ratssitzung vorgelegt. Dabei gehe es um verbindliche Stellplatzvorgaben bei Neubauvorhaben sowie um eine dauerhafte Beflaggung des Alten und Neuen Rathauses.

Stellplatzsatzung auch bei Bauturbo-Verfahren

Nach dem Willen der CDU sollen die Vorgaben der städtischen Stellplatzsatzung künftig auch in noch nicht beschlossene Bebauungspläne aufgenommen werden. Damit solle der benötigte Parkraum bei neuen Wohnbauprojekten von Beginn an berücksichtigt werden.

Die Fraktion beantrage zudem, die Einhaltung der Stellplatzsatzung bei Bauanträgen nach Paragraf 246e des Baugesetzbuches zur Voraussetzung für eine Baugenehmigung zu machen. Dieser sogenannte Bauturbo ermögliche unter bestimmten Voraussetzungen eine beschleunigte Schaffung von Wohnraum.

Die CDU begrüße das Verfahren nach eigenen Angaben als Möglichkeit, den angespannten Wohnungsmarkt in Haltern am See zu entlasten. Gleichzeitig müssten die Auswirkungen neuer Bauprojekte auf den Parkdruck berücksichtigt werden. Besonders bei Abweichungen von bestehenden Bebauungsplänen könne die Stellplatzsatzung bislang nicht in jedem Fall greifen.

Die geplante Regelung solle deshalb einheitliche Vorgaben schaffen. Bauwillige sollten nach dem Antrag außerdem frühzeitig über die geltenden Stellplatzanforderungen informiert werden.

Bundesflaggen dauerhaft an beiden Rathäusern

In einem zweiten Antrag fordert die CDU-Fraktion eine dauerhafte Beflaggung des Alten und Neuen Rathauses mit der Bundesflagge. Als möglicher Auftakt werde der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober genannt.

Die Rathäuser seien Orte der demokratischen Willensbildung und sichtbare Zeichen der kommunalen Selbstverwaltung, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Die Farben Schwarz, Rot und Gold stünden für Einheit, Freiheit, Demokratie und Menschenwürde.

Vorhandene Beflaggungsvorschriften und protokollarische Anlässe sollen von der geplanten Regelung unberührt bleiben. Dies gelte auch für angeordnete Trauerbeflaggungen. Zusätzliche Fahnenmasten seien laut Antrag nicht erforderlich. Möglicherweise müssten lediglich neue Flaggen angeschafft und bei Verschleiß ausgetauscht werden.

Über beide Anträge soll der Rat der Stadt Haltern am See beraten.

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