Für die Durchführung einer Kanalbaumaßnahme ist die Vollsperrung der Straße „Zum Stadtgraben“ im Einmündungsbereich zur „Lippstraße“ erforderlich.
Die Vollsperrung wird ab dem 10. Februar bis voraussichtlich zum 13. Februar 2026 eingerichtet sein. Eine Umleitung wird über den „Richthof“ ausgeschildert. Hierzu wird die Einbahnstraßenregelungen „Richthof“ umgekehrt und die Einbahnstraßenregelung „Zum Stadtgraben“ aufgehoben.


