Die AfD Haltern beantragt Prüfungen für ein Carsharing-Angebot und eine Kurzzeitbetreuung an Grundschulen. Nach Angaben von Fraktionsvorsitzendem Frank Müller hat die Ratsfraktion die beiden Anträge für die Ratssitzung am Donnerstag, 1. Oktober 2026, eingebracht.
Mit den beiden Anträgen möchte die Fraktion zunächst Bedarf, Umsetzungsmöglichkeiten und Kosten klären lassen. Den Ratstermin am 1. Oktober bestätigt auch die Stadt. Es geht um Prüfaufträge an die Verwaltung, nicht um bereits beschlossene neue Angebote.
AfD Haltern will Carsharing-Planungen wieder aufgreifen
Beim Carsharing fordert die Fraktion, Vorarbeiten aus den Jahren 2023 und 2024 wieder aufzunehmen. Die Stadtverwaltung soll die damaligen Planungen unter heutigen Bedingungen aktualisieren und dem zuständigen Fachausschuss eine neue Entscheidungsgrundlage vorlegen.
Der Prüfantrag nennt dafür fünf Punkte:
- Welche bisherigen Planungen, Anbieterkontakte und Unterlagen lassen sich weiter nutzen?
- Welche Anbieter und Fahrzeugkonzepte kommen heute wirtschaftlich infrage?
- Welche Standorte könnten Bus und Bahn, Bürgerbus und das Fahrradverleihsystem metropolradruhr ergänzen?
- Welche Fördermöglichkeiten, Eigenanteile und Gegenfinanzierungen gibt es?
- Könnte eine dienstliche Mitnutzung durch die Stadtverwaltung die Auslastung verbessern?
Zur Begründung verweist die Fraktion auf Familien und Haushalte, die nur gelegentlich ein zusätzliches Auto benötigen. Das könne beispielsweise größere Einkäufe, Arzttermine oder Situationen betreffen, in denen das Familienauto für den Arbeitsweg genutzt werde. Auch Ortsteile mit eingeschränkten Busverbindungen nennt sie als mögliche Einsatzgebiete.
Die Ergebnisse sollen laut Antrag im zuständigen Fachausschuss beraten werden. Finanzielle Auswirkungen und mögliche Deckungsmöglichkeiten soll der Haupt- und Finanzausschuss bewerten.
Kurzzeitbetreuung als Ergänzung zur OGS
Der zweite Antrag betrifft eine verlässliche Kurzzeit- oder Übermittagbetreuung an Halterner Grundschulen. Die Verwaltung soll prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein solches Angebot zusätzlich zur Offenen Ganztagsschule (OGS) möglich wäre.
Dabei soll sie insbesondere folgende Fragen untersuchen:
- Welchen Bedarf haben Halterner Familien, und welche Betreuungszeiten benötigen sie?
- An welchen Grundschulstandorten reichen Räume, Personal und organisatorische Möglichkeiten für eine Umsetzung aus?
- Welche bestehenden Träger und Ressourcen könnten genutzt werden?
- Welche Kosten, Elternbeiträge und Fördermöglichkeiten wären zu erwarten?
- Welche Erfahrungen vergleichbarer Angebote in umliegenden Kommunen lassen sich nutzen?
Die Fraktion begründet den Vorschlag mit unterschiedlichen Betreuungsbedürfnissen. Manche Eltern benötigten Betreuung bis in den Nachmittag, andere lediglich für die Zeit zwischen Unterrichtsschluss und früher Mittagszeit. Aus Sicht der Fraktion fehlt dafür bislang ein entsprechend abgestuftes Angebot.
Im Antrag heißt es: „Eine solche Kurzzeitbetreuung soll die OGS ausdrücklich nicht ersetzen oder einschränken, sondern sie bedarfsgerecht ergänzen.“ Zur weiteren Begründung verweist die Fraktion auf ergänzende Betreuungsmodelle in Dorsten, Olfen und Reken.
Unabhängig von den neuen Prüfanträgen beschäftigen zusätzliche Schul- und OGS-Räume bereits die Stadtpolitik. Über den empfohlenen OGS-Pavillon in Hullern und weitere Schulräume berichtet der Beitrag „Schulen in Haltern: Pavillons sichern Unterricht und OGS“.

